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Wehrmachtauskunftstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene

Bestandsbeschreibung Der Bestand RW 48 enthält NICHT die umfangreichen Karteien und personenbezogenen Unterlagen, aus denen die Abteilung Personenbezogene Auskünfte zum Ersten und Zweiten Weltkrieg (PA) des Bundesarchivs nach wie vor Auskünfte erteilt. Diese Unterlagen haben einen so großen Umfang, dass sie bisher noch nicht in der Archivdatenbank des Bundesarchivs erfasst werden konnten. Zu Auskünften aus diesen Unterlagen wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung PA unter poststelle-pa@bundesarchiv.de. Der Bestand RW 48 umfasst Akten zu Organisation und Dienststellenverwaltung, die die Tätigkeit der Dienststelle bis 1945 betreffen. Darin sind Bestimmungen zur Schriftgutverwaltung und Zuständigkeit enthalten. Wenige Archivalien zu den Referaten spiegeln deren Aufgaben wieder. Neben Richtlinien, Vorschriften und Formularen zur Beauskunftung beinhalten diese Akten Korrespondenz. Der Großteil des Bestandes besteht aus Listen, die von Angehörigen der Wehrmachtauskunftstelle im Ministerial Collecting Center in Fürstenhagen kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges unter Aufsicht der amerikanischen Militär-Kontroll-Kommission erstellt wurden. Sie beinhalten Daten der ersten und der letzte Personalliste von Dienststellen, Verbänden und Einheiten der Wehrmacht. Welche Listen gemeint sind, läßt sich nicht mehr feststellen. Vermutlich handelt es sich um Erkennungsmarkenverzeichnisse. Zitierweise BArch RW 48/... Geschichte des Bestandsbildners Die Haager Landkriegsordnung vom 18. Okt. 1907 legte in Artikel 14 fest, dass im Kriegsfalle die beteiligten Staaten "Auskunftsstellen über Kriegsgefangene" einrichten müssen. Diese sollten feindliche Kriegsgefangene in eigenem Gewahrsam registrieren, über Todesfälle Auskunft geben sowie Verwundungen und Lazarettaufenthalte nachweisen. Die Haager Landkriegsordnung sah einen Austausch der Personalblätter der Kriegsgefangenen zwischen den ehemaligen Feindstaaten nach einem Friedensschluss vor. Zentral-Nachweise-Bureaus bestanden im Deutschen Reich in Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden diese Bureaus, die Zentralstelle für Nachlasssachen und die Kriegergräber-Fürsorge-Abteilung des Preußischen Kriegsministeriums im Zentralnachweiseamt für Kriegerverluste und Kriegergräber (ZAK) zusammengefasst. Dieses erteilte Auskünfte über deutsche Soldaten und Kriegsgefangene. Gemäß Artikel 77 des Genfer Abkommens über die Behandlung von Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929 wurde die Wehrmachtauskunftstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene (WASt) als Dienststelle des OKW am 26. Aug. 1939 eingerichtet. Sie unterstand als Gruppe der Abteilung Wehrmachtverlustwesen (WVW), die ihrerseits eine Abteilung des Allgemeinen Wehrmachtsamtes war. Die WASt hatte ihren Dienstsitz in der Hohenstaufenstr. 47/48 in Berlin und beschäftigte 1943 ca. 4000 Mitarbeiter (Overmans, Verluste, S. 23). Sie registrierte Meldungen über deutsche Soldaten, Kriegsgefangene der Feindstaaten, verwahrte Kriegstestamente und Nachlässe und führte den Nachweis über Kriegsgräber. Im Aug. 1943 wurde die Abteilung Wehrmachtverlustwesen und einzelne Referate der WASt nach Saalfeld und Meiningen in Thüringen verlegt. Die WASt gliederte sich in acht Fachreferate. Referat I wertete die Verlustmeldungen, Referat II die Lazarettmeldungen und Referat III die von den Feindstaaten übermittelten Kriegsgefangenenmeldungen aus. Referat IV sammelte sämtliche Grabmeldungen, Referat V bearbeitete die Nachlassangelegenheiten und Referat VI stellte mit der Zentralkartei das wichtigste Findhilfsmittel zur Beauskunftung zusammen. Referat VII war für die Führung und Aktualisierung der Erkennungsmarkenverzeichnisse zuständig. Referat VIII wertete die Listen deutscher Kriegsgefangenenlager aus und übermittelte diese Listen an die Schutzmächte bzw. das Internationale Komitee vom Roten Kreuz. Die wichtigste Aufgabe der WASt war die Ausstellung von Kriegssterbefallanzeigen bzw. die Übergabe einer Urkunde an die Angehörigen von Soldaten des Heeres, der Marine und der Luftwaffe. Sie war Voraussetzung für die "juristischen Konsequenzen des Todes" (Overmans, Verluste, S. 26), d.h. für Erbschaften, Witwenrente und Wiederverheiratung. In der Personenstandsverordnung der Wehrmacht war festgelegt, dass der Tod eines Soldaten nur durch die WASt beim Standesamt des letzten Wohnorts angezeigt werden durfte. Waffen-SS und militärähnliche Verbände (z.B. Polizei und RAD) verfügten über eigene Auskunftssysteme. Die WASt führte ihre Auskunftstätigkeit nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges unter Aufsicht der amerikanischen Militär-Kontroll-Kommission weiter. Das Veto der französischen Gruppe im Alliierten Kontrollrat verhinderte die geplante Vernichtung der Unterlagen. Daraufhin beschloss das Koordinierungskomitee des Alliierten Kontrollrats die WASt der französischen Gruppe des Alliierten Kontrollrats zu unterstellen. Die französische Besatzungsmacht übertrug der WASt die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Verlustfällen aller militärischen und militärähnlichen Verbände. Das bedeutete die Übernahme der Beauskunftung für Mitglieder des Volkssturms, des RAD, der Organisation Todt, der Polizei usw. 1951 erhielt die WASt mit Zustimmung der Westalliierten unter dem neuen Namen Deutsche Dienststelle den Status einer Behörde des Landes Berlin. Da sie jedoch Bundesaufgaben wahrnahm, war ihr Haushalt ein Titel im Haushaltsplan des Bundesministers des Innern. Seit dem 1. Januar 2019 gehört die Deutsche Dienststelle zum Bundesarchiv und trägt die neue Bezeichnung Bundesarchiv, Abteilung Personenbezogene Auskünfte (Abt. PA). Sie beantwortet nach wie vor personenbezogene Anfragen zu Todesfällen, deutschen Kriegsgefangenen in alliiertem Gewahrsam und zur Lage von Gräbern.

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002525-rw_48
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