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Feindvermögensverwaltung in den besetzten Niederlanden

Geschichte des Bestandsbildners Bestandsgeschichte Die Akten der Abteilung Feindvermögen des Generalkommissars für Finanz und Wirtschaft, darunter auch einige wenige Bände der Provenienz Treuarbeit, gelangten erst 1984 von der Deutschen Revisions- und Treuhand AG in Frankfurt/M. ins Bundesarchiv. Die Akten wurden im Jahr 2001 im Bundesarchiv verfilmt und die Originalakten an das Nederlands Instituut voor Oorlogsdocumentatie Amsterdam abgegeben. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Ordnung der Akten im Findbuch folgt den in der Registratur des Generalkommissars nach dem Anfangsbuchstaben des Hauptschlagwortes fortlaufend vergebenen Registrierungsnummern. Bestandsbeschreibung Bei dem überwiegenden Teil der Überlieferung handelt es sich um Einzelfallakten über die Verwaltung der "feindlichen" Vermögenswerte, alphabetisch geordnet nach den Namen der Firmen. Die Bände enthalten neben den von den Verwaltern geforderten Berichten auch Prüfungsberichte der Deutschen Revisions- und Treuhand AG, Zweigstelle Den Haag, sowie Schriftwechsel zu den Entscheidungen des Generalkommissars. Daneben sind allgemeine Bände über die Behandlung des Feindvermögens einschließlich der Einsetzung von Verwaltern sowie Unterlagen über die Behandlung des jüdischen Vermögens vorhanden. Erschliessungszustand Findbuch (1990) Zitierweise BArch R 177/... Geschichte des Bestandsbildners Die "Erfassung und Behandlung feindlichen Vermögens" in den besetzten Niederlanden wurde im Zuge der Errichtung einer deutschen Zivilverwaltung geregelt. Die Zuständigkeit lag beim Generalkommissar für Finanz und Wirtschaft. Leiter des zunächst im Generalreferat ausgewiesenen und ab 1. Nov. 1941 zur eigenen Abteilung erweiterten Aufgabenbereichs Feindvermögen war zunächst Kammergerichtsrat Dr. Schröder. Unter Feinsvermögensverwaltung fiel das bewegliche und unbewegliche Vermögen von natürlichen und juristischen Personen der am Krieg gegen Deutschland beteiligten Staaten. Der Generalkommissar entschied über die Einsetzung von entsprechenden Verwaltern. Zunächst wurde auch das Vermögen von ins Ausland geflohenen Juden unter Verwaltung gestellt, diese Vermögensverwaltungen wurden jedoch ab März 1941 in Treuhänderschaften umgewandelt. Die Liquidierung der Unternehmen erfolgte nach Verordnung über die Behandlung anmeldepflichtiger Unternehmen (Wirtschaftsentjudungsverordnung) vom 12.März 1941 durch die Wirtschaftsprüfstelle des Generalkommissars.

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002429-r_177
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