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Reichskriegsgericht

Geschichte des Bestandsbildners Teile der Akten (v. a. Geheimakten) des RKG wurden im April 1945 in Torgau verbrannt, die bereits dem Heeresarchiv übergebenen Akten wurden beim Luftangriff auf Potsdam am 14. April ebenfalls vernictet. Diverse Unterlagen (u. a. Strafprozesslisten, Vollstreckungslisten und die Urteilssammlung) gelangten jedoch im Rahmen der Dienststellenverlegung über Bayern nach Schloss Kundratice ins Protektorat Böhmen und Mähren, wo sie dann in die Hände tschechischer Partisanenverbände fielen. Daher wird zur Zeit nahezu der gesamte Bestand des Reichskriegsgerichts im Militärhistorischen Archiv der Tschechischen Republik in Prag verwahrt. Von diesen Unterlagen sind besonders 7 Kartons mit Verfahrensakten, Anklageschriften und Urteilen aus den Jahren 1941-1945 hervorzuheben (fragmentarisch geordnet, keine Findmittel), sie beinhalten z.. B. neun Ordner mit Urteilsabdrucken (1937-1945) sowie 44 Strafverfahrens- und Vollstreckungslisten. Weitere 77 Kartons mit Generalakten, Schriftwechselunterlagen, Bestimmungsakten einzelner Senate, Dokumenten zum inneren Dienst und Personalakten sind ebenfalls in Prag vorhanden. Bestandsbeschreibung Der Bestand selbst besteht aus lediglich 4 Akten. Ein Teil der in die Tschechoslowakei gelangten Unterlagen wurde durch DDR-Stellen auf Filme reproduziert. Er gelangte über das Ministerium für Staatssicherheit und das Militärarchiv der ehemaligen DDR ins Bundesarchiv (38 Filmrollen, teilweise in schlechter Reproduktionsqualität). Neben der Urteilssammlung (1941-1945), den Strafprozesslisten (1936-1944) und Vollstreckungsregistern (1942-1945) liegen verfilmte Personalakten und Befehle sowie Dokumente zu einzelnen Verfahren (u. a. zur Widerstandsgruppe Geschwister Scholl, und zur "Roten Kapelle") vor. Zitierweise BArch RW 11-II/... Geschichte des Bestandsbildners Durch Gesetz von 1920 wurde in der Weimarer Republik mit der militärischen Gerichtsbarkeit auch das 1900 geschaffene Reichsmilitärgericht aufgehoben. Seine Kompetenzen übernahm das Reichsgericht. 1933 wurde die Militärgerichtsbarkeit jedoch wieder eingeführt (Gesetz vom 12. Mai ). Am 1. Oktober 1936 nahm das Reichskriegsgericht (RKG) als Nachfolgeinstitution des kaiserlichen Reichsmilitärgerichts seine Tätigkeit als oberste Instanz über den Gerichten der drei Wehrmachtteile auf. Es wurde im Gebäude seiner Vorgängerinstution in Berlin-Charlottenburg (heute Untzlebenstr. 4-5) gleichsam aufgebaut. Im August 1943 erfolgte die Verlegung ins Wehrmachtgefängnis nach Torgau. Mit dem Inkrafttreten der Kriegsstrafver-fahrensordnung am 26.August 1939 (bis Kriegsende wurde die KStVO mehrfach erweitert, was zu einer Strafverschärfung bei allen Kriegsgerichten führte) änderten sich einige Zuständigkeiten des Gerichts. So war das RKG nach § 14 KStVO von 1939 v.a. in folgenden Fällen zuständig: Hoch-, Landes- und Kriegsverrat, Angriff auf den Führer und Reichskanzler, Wehrmittelbe-schädigung und Sabotage, Wehrkraftzersetzung und Strafverfahren gegen Offiziere und Wehrmachtbeamte im Admirals- und Generalsrang.In seiner Zusammensetzung bestand das RKG zunächst aus zwei Revisions- und einem Hoch- und Landesverratssenat. Im November 1941 kam ein vierter Senat hinzu. Ausgestattet waren die Senate mit jeweils vier Militärjustizbeamten und drei Offizieren. Die dramatische Personalknappheit führte im Januar 1945 zur Einführung sog. kleiner Senate, bestehend nur noch aus drei Richtern. Neben den ordentlichen Senaten bestand noch ein für durch außerordentliche Rechtsbehelfe ziviler oder militärischer Gerichte erforderliche Neuverhandlungen verantwortlicher Sondersenat, der Besondere Senat trat v. a. in Strafangelegenheiten gegen Offiziere in Erscheinung, in strittigen Rechtsfragen entschied der Große Senat. Mitte 1943 wurde schließlich noch ein Sonderstandgericht für die Wehrmacht eingerichtet und dem RKG als zusätzlicher besonderer Senat angegliedert.

Collectie
  • EHRI
Type
  • Archief
Rechten
Identificatienummer van European Holocaust Research Infrastructure
  • de-002525-rw_11_ii
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