Bundeszentrale für politische Bildung.- Organisationsunterlagen
Geschichte des Bestandsbildners Errichtet als Bundeszentrale für Heimatdienst durch Erlaß vom 25. Nov.1952 (GMBl S. 318), umbenannt durch Erlass vom 18. Mai 1963 (GMBl S. 214). Sie ist eine dem BMI unterstellte, nicht rechtsfähige Bundesanstalt. Laut Erlass vom 24. Jan. 2001 hat die Bundeszentrale die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken. Sie fördert u.a. politische Lehrgänge und Ta‧gungen und ist Herausgeber verschiedener Veröffentlichungen. Die Bundeszentrale wird in grundsätzlichen Angelegenheiten der politischen Bildung durch einen wissenschaftlichen Beirat aus bis zu zwölf sachverständigen Persönlichkeiten unterstützt, die der Bundesminister des Innern auf die Dauer von jeweils vier Jahren beruft. Einmalige Wiederberufung ist möglich. Die politisch ausgewogene Haltung und die politische Wirksamkeit der Arbeit der Bundeszentrale werden von einem aus 22 Mitgliedern des Deutschen Bundestages bestehenden Kuratorium kontrolliert. (Erlass vom 24. Januar 2001). Zitierweise BArch B 168-ORG/...
- EHRI
- Archief
- de-002579-b_168_org
Bij bronnen vindt u soms teksten met termen die we tegenwoordig niet meer zouden gebruiken, omdat ze als kwetsend of uitsluitend worden ervaren.Lees meer