Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik
Geschichte des Bestandsbildners Auf Grund des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 beim Reichsgericht errichtet; zugleich Verfassungs-, Straf- und Verwaltungsgericht; entschied als Verfassungs‧gericht über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Reich und den Ländern bei beabsichtigter Auflösung von Vereinen, Verbänden und Versammlungen; fungierte als Strafgericht für alle unter das Republikschutzgesetz ...