Reichsrechtsanwaltskammer
Geschichte des Bestandsbildners Die Reichsrechtsanwaltskammer (RRAK) wurde am 18. März 1933 durch Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiete der Finanzen, der Wirtschaft und der Rechtspflege (RGBl I S. 119) als Dachorganisation der 26 deutschen Rechtsanwaltskammern (jeweils am Sitz eines Oberlandesgerichts) zur Förderung der Interessen der Rechtsanwaltschaft errichtet. Sie war ...



