Dienststellen des Bundesnotaufnahmeverfahrens
Geschichte des Bestandsbildners Die Dienststellen des Bundes(not)aufnahmeverfahrens in Berlin und Gießen sind auf Grund des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 22. Aug. 1950 (BGBl I S. 367) sowie der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 11. Juni 1951 (BGBl I S. 381) errichtet worden. Das Bundesaufnahmeverfahren ...



